Handwerkerbonus 2020
Kosten für energetische Sanierungen und sonstige Handwerkerleistungen
absetzen - so sichern Sie sich den Steuer-Bonus
Grundsätzlich ist die Finanzverwaltung der Meinung, dass Privates Privatsache
ist – steuerlich betrachtet. Aber durch das Ansetzen bestimmter privat
veranlasster Ausgaben lässt sich die Steuerlast senken.
Daher gehören neben Sonderausgaben oder außergewöhnlichen
Belastungen auch privat veranlasste Handwerkerleistungen, die der
Auftragnehmer in Haus oder Garten erbringt, in die Steuererklärung. Hierfür
gewährt der Gesetzgeber den sogenannten Handwerkerbonus auch 2020.
Damit die Reduzierung der Steuerlast funktioniert, müssen Auftraggeber und
Auftragnehmer allerdings bestimmte Vorgaben einhalten. Für beide kann sich
vor Vertragsabschluss die Rücksprache mit dem Steuerberater lohnen, damit
der Kunde den Handwerkerbonus optimal nutzen kann.
Privatleute können den Handwerkerbonus auch 2020 nach dem
Einkommensteuergesetz geltend machen. Sie dürfen 20 Prozent der Kosten für
Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Der
besondere Vorteil: Die Ausgaben für Modernisierung, Renovierung oder
Erhaltung von Eigenheim oder Mietwohnung lassen sich direkt von der
Steuerschuld abziehen. Die Höchstgrenze für den Abzug beträgt 1.200 Euro im
Jahr – das wären Handwerkerrechnungen über insgesamt 6.000 Euro. Dafür
müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Kosten für Neubaumaßnahmen können Privatleute ebensowenig steuerlich
geltend machen wie Materialkosten. Nur reine Arbeitskosten beim Kunden,
Fahrtkosten sowie das benötigte Verbrauchsmaterial wie Schrauben,
Planen oder Klebebänder helfen beim Steuersparen. - Berücksichtigung finden die Aufwendungen beim Handwerkerbonus auch
2020 im Jahr der Bezahlung. Das bedeutet: Begleicht der Kunde eine
Rechnung vom Dezember 2019 nach Silvester, macht er sie erst in der
Einkommensteuererklärung 2020 geltend. - Ansetzen lassen sich nur Rechnungen, die der Kunde per Überweisung
bezahlt hat – Barzahlung steht dem Handwerkerbonus im Wege. - Hilfreich ist, wenn in den Rechnungen für Privatkunden direkt die
verschiedenen Leistungen entsprechend den Vorgaben aufgeschlüsselt
werden. Das erleichtert es den Auftraggebern, den Handwerkerbonus in der
Steuererklärung zu berücksichtigen.
ComiCora - TIPPS:
- Es kann sich lohnen, Teilaufträge zu vereinbaren und zu bezahlen. So kann
der Kunde einen Teil im laufenden Jahr und den zweiten im Folgejahr
steuerlich geltend machen. Der Handwerkerbonus lässt sich dann
bestenfalls zwei Jahren voll ausnutzen. - Bei Neubauten lassen sich Teile des Ausbaus erst gewisse Zeit nach Einzug
ausführen. So erhält der Kunde den Handwerkerbonus zwar – natürlich –
nicht für die Neubaukosten, aber vielleicht für das spätere Anlegen des
Gartens. - Beim energetischen Sanieren bieten sich Einzelverträge für bestimmte
Arbeiten an. Für den Austausch der Heizung lassen sich dann Fördermittel
beanspruchen, für die Wärmedämmung der Handwerkerbonus. In einem
Auftrag wäre doppeltes Profitieren nicht erlaubt. Das sollten
Handwerksmeister mit ihrem Steuerberater besprechen, um Kunden optimal
beraten zu können.
Haben Sie Fragen hierzu – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr ComiCora-Team